Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Weber/Moreiro

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
Zeit:Vom 18.11.2024 – 17.12.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Gesuchsteller:Weber Franziska und Moreiro Diogo, Unterdorfstrasse 14, 3612 Steffisburg 
Grundeigentümer:Dito
Lage des Bau-grundstückes:Oberrischweg 11 / Parzelle Nr. 505
Umschreibung des Bauvorhabens:Rückbau best. Wohnhaus Nr. 293 (AGV-Nr.) / Neubau Einfamilienhaus
Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
Gemeinderat Veltheim