Aktuelles

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    Papiersammlung vom 25.02.2025
    Mitteilung vom

    Die nächste Papiersammlung findet am Dienstag, 25. Februar 2025, statt.

    Papier und Karton getrennt gebündelt (fest verschnürt!) vor 08.00 Uhr gut sichtbar an den Kehrichtsammelpunkten bereitstellen. Achtung!

    -    Papier in Papiertragtaschen, Plastik- oder Papiersäcken, Wäschetrommeln 

         oder Ähnlichem wird stehen gelassen.

    -    Geschlossene Kartons werden ebenfalls stehen gelassen.

    -    Abfälle gehören nicht in die Papiersammlung (z.B. Milchverpackungen).

    Allfällige Fragen beantwortet die Gemeindekanzlei (Tel. 056 463 66 99).

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    Mitteilungsblatt vom 21.02.2025
    Mitteilung vom
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    Erliweg und Erlihalde / Strassensanierung/-erneuerung inkl. Anpassung Werkleitungen / Informationsanlass u Projektauflage
    Mitteilung vom

    Informationsanlass

    Die Anstösser an die Sanierungsstrecke sowie die interessierte Dorfbevölkerung werden auf

    • Montag, 17.02.2025, 18.30 h, Aula neues Schulhaus, Veltheim,

    zu einer Projektvorstellung durch den Gemeinderat bzw. das beauftragte Ingenieurbüro eingeladen.

    Der Gemeinderat freut sich über Ihre Teilnahme.

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    Mitteilungsblatt vom 14.02.2025
    Mitteilung vom
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    Projektauflage - Erliweg und Erlihalde / Strassensanierung/-erneuerung inkl. Anpassung Werkleitungen
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 17.02.2025 – 18.03.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Einwohnergemeinde Veltheim, v. d. Gemeinderat, Schulhausstrasse 2, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes: Erliweg und Erlihalde / Parzelle Nr. 230 und Nr. 243
    Umschreibung des Bauvorhabens:Strassensanierung/-erneuerung inkl. Anpassung Werkleitungen
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 
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    Teiländerung Nutzungsplanung 2024 / Mitwirkungsverfahren
    Mitteilung vom

    Die rechtskräftige Nutzungsplanung wurde von der Gemeindeversammlung am 10.06.2022 beschlossen und durch den Regierungsrat am 21.12.2022 genehmigt. Die Gemeinde beabsichtigt mit der nachgelagerten Teilrevision der Nutzungsplanung 2024 folgende Anpassungen:

    - Ermöglichung Teilaussiedlung LW-Betrieb gestützt auf die kantonalen Grundlagen vom 10.05.2023 
    - Anpassung der Bestimmungen zum Freihaltegebiet Hochwasser im Kulturlandplan gemäss Genehmigungsentscheid vom 21.12.2022
    - Anpassung der Höhenbestimmungen in der Arbeitszone 
    - Anpassung der Speziallandwirtschaftszone Aubünte und Gewässerraum im Gebiet Unteregg

    Die Teiländerung Nutzungsplanung 2024 befindet sich zurzeit in der kantonalen Vorprüfung. Gleichzeitig zur kantonalen Vorprüfung findet das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 BauG statt.

    Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens wird die Möglichkeit geboten, sich zum vorgelegten Planungsdossier zu äussern. Mitwirkungsbeiträge sind schriftlich an den Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. 

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    Mitteilungsblatt vom 07.02.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 31.01.2025
    Mitteilung vom
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Häuselmann
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 27.01.2025 – 25.02.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Häuselmann Reto, Esterhalde 1, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Esterhalde 1 / Parzelle Nr. 186
    Umschreibung des Bauvorhabens:Umbau best. Gebäude Nr. 95 (AGV-Nummerierung) und Fenstereinbau
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. b BauG
    Gemeinderat Veltheim 
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    Mitteilungsblatt vom 24.01.2025
    Mitteilung vom