Aktuelles

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    Mitteilungsblatt vom 28.06.2024
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 21.06.2024
    Mitteilung vom
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Einwohnergemeinde Veltheim
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 17.06.2024 – 16.07.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Einwohnergemeinde Veltheim, v.d. Gemeinderat, Schulhausstrasse 2, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Steinbitzweg / Parzelle Nr. 846
    Umschreibung des Bauvorhabens:Befestigung Flurweg Parzelle Nr. 846 mit Betonspuren (Länge ca. 60 m).
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. e BauG (Zustimmung liegt vor)
    Gemeinderat Veltheim 
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    Mitteilungsblatt vom 14.06.2024
    Mitteilung vom
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Salvini
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 10.06.2024 – 09.07.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Salvini Sarah und Dante, Pfalzstrasse 33, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Pfalzstrasse 33 / Parzelle Nr. 65
    Umschreibung des Bauvorhabens:Best. Wohnhaus Nr. 267 (AGV-Nr.): Aufdach-Photovoltaikanlage
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 

     

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    Mitteilungsblatt vom 07.06.2024
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    Mitteilungsblatt vom 31.05.2024
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    Mitteilungsblatt vom 24.05.2024
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    Mitteilungsblatt vom 17.05.2024
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    Mitteilungsblatt vom 10.05.2024
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