Aktuelles

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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Aargauer Immobilien AG
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 05.01.2026 – 03.02.2026 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Aargauer Immobilien AG, Bernstrasse-West 64, 5034 Suhr
    Grundeigentümer:Dobi-Inter AG, Bernstrasse-West 64, 5034 Suhr
    Lage des Bau-grundstückes:Hohlgasse 15 - Rain / Parzelle Nr. 474
    Umschreibung des Bauvorhabens:Abbruch Bauernhaus und Ersatzneubau Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. e BauG
    Gemeinderat Veltheim 
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    Mitteilungsblatt vom 19.12.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 12.12.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 05.12.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 28.11.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 21.11.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 14.11.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 07.11.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 31.10.2025
    Mitteilung vom
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    Neubewertung aller Aargauer Liegenschaften
    Mitteilung vom

    Die Abteilung Steuern informiert:

    Per 1. Januar 2025 erfolgt die Neubewertung aller Liegenschaften im Kanton Aargau. Dies auf Grund einer aktuellen Wertbasis und mit einem neuen Bewertungsmodell. Die Verfügungen der neuen Schätzungswerte wurden am Donnerstag, 23. Oktober 2025 der CH Post übergeben. Diese werden einige Tage später bei den Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer eintreffen. Das zugestellte Couvert wird nebst der Verfügung ein Begleitschreiben und ein Merkblatt (je nach Fall für nicht-landwirtschaftliche Grundstücke oder landwirtschaftliche Grundstücke) enthalten.

    Informationen zur «Neubewertung» findet man unter:

    www.ag.ch/anb25

    https://www.hev-aargau.ch/empfehlungen-zum-umgang-mit-der-neubewertung-ihrer-liegenschaft/

    Merkblatt "für nicht-landwirtschaftliche Grundstücke"

    Merkblatt "für landwirtschaftliche Grundstücke"

    Zuständig für die Veranlagungswerte (unter anderem ob die Eigenmietwerte voll, nur teilweise oder gar nicht zu besteuern sind, wie auch über die Eigentumsanteile von Eigenmietwert und Vermögenssteuerwerten) ist das kommunale Steueramt. Die Abteilung Steuern (Telefon 056 463 66 95 oder E-Mail: steueramt@veltheim.ch) gibt dazu gerne Auskunft.

    Für schätzungstechnische Fragen (Höhe Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert) steht den Steuerpflichtigen die Sektion Grundstückschätzung des Kantonalen Steueramts zur Verfügung (Telefon 062 835 27 45 oder E-Mail: grundstueckschaetzung@ag.ch).