Aktuelles

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    Einladung zur Flurbegehung vom Samstag, 23.08.2025, 13.30 h
    Mitteilung vom

    Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen zur diesjährigen Flurbegehung mit spannenden Einblicken in unsere Landschaft, die Waldpflege und das Gelände rund um den Steinbruch.

    🕝 Treffpunkt: 13.30 Uhr, Waldeingang Erligasse                               

    🚶 Wanderroute: Gemeinsame Wanderung zum Steinbruch Oberegg über Steinbitz bis zum Brechergebäude Unteregg, mit Informationen zu Wald und Flur an ausgewählten Standorten. 

    Gemütlicher Ausklang:                                        

    Ca. 16.00 Uhr: Imbiss mit Wurst vom Grill und Getränken beim Brechergebäude Unteregg.

    Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen anregenden Austausch in der Natur!

    Gemeinderat Veltheim

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    Ordentliches Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz (EleG)
    Mitteilung vom

    Vorlage Nr. L-0171956.9
    16 kV-Hltg. Wildegg - Schinznach - Umiken, Veltheim
    -Teilverkabelung der 16 kV-Hltg. Wildegg - Schinznach - Umiken in der Gemeinde Veltheim, zwischen Betonmast 11 - 14 in Kunststoffrohr erdverlegt. Länge ca. 600 m 
    - Neubau auf den Parzellen 396; 403; 404; 405 

    Vorlage Nr. L-2527267.1
    16-kV-Zltg. Veltheim - TS Wildeggerstrasse
    - Neubau des Betonmasts 11
    - Neubau 16kV-Kabel zur Transformatorstation Wilderggerstrasse ab Betonendmast 11
    - Demontag Betonmast 11 alt
    - Neubau auf den Parzellen 504; 864; 967; 393; 

    Betroffene Gemeinde:
    5106 Veltheim

    Gesuchstellerin:
    AEW Energie AG, Industriestrasse 20, 5000 Aarau

    Ort:
    Parzelle Nr. 396 und div. / Koordinaten 2654295 / 1253799

    Gegenstand:
    Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen

    Verfahren:
    Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizitätsgesetzes  (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das
    Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz über
    die Enteignung (EntG;  SR 711). Leitbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI).

    Öffentliche Auflage:
    Die Gesuchsunterlagen können vom 18. August 2025 bis 16. September 2025 zu den ordentlichen 
    Schalteröffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden: 
    Gemeindekanzlei, Schulhausstrasse, 5106 Veltheim 
    Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en): 

    • Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) 

    Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls  auf https://esti-consultation.ch/pub/5570/e5f3cf583e online zur Einsicht zur Verfügung. Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

    Einsprachen:
    Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder 
    des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen 
    Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf Einsprache erheben. 
    Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG).

    Enteignung:
    Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge. Wird durch die 
    Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die 
    Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon 
    Mitteilung zu machen  und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). 

    Innerhalb der Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen: 
    a) Einsprachen gegen die Enteignung; 
    b) Begehren nach den Art. 7-10 EntG; 
    c) Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG); 
    d) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG); 
    e) die geforderte Enteignungsentschädigung. 
    Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfand-rechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

    Namens des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) 
    Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen 

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    Mitteilungsblatt vom 08.08.2025
    Mitteilung vom
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Jura-Cement-Fabriken AG
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 04.08.2025 – 02.09.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Jura-Cement-Fabriken AG, Talstrasse 13, 5103 Wildegg
    Grundeigentümer:Jura-Cement-Fabriken AG, Zurlindeninsel 1, 5000 Aarau
    Lage des Bau-grundstückes:Parzelle Nr. 620 / Bergstrasse, Oberegg / Materialabbauzone
    Umschreibung des Bauvorhabens:Leitplanke bei Steinbruch Oberegg
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. c BauG / Zustimmung vom 25.07.2025 liegt vor.
    Gemeinderat Veltheim 
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    Mitteilungsblatt vom 31.07.2025
    Mitteilung vom
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    Bundesfeier Veltheim
    Mitteilung vom

    Bundesfeier Veltheim am Freitag, 01. August 2025

     

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    Programm

    Treffpunkt                         Schulanlage Veltheim - bei schlechter Witterung in der Mehrzweckhalle

    11.00 Uhr – 14.30 Uhr       Festwirtschaft der Landfrauen
    11.30 Uhr                           Begrüssung, heimatliche Klänge, Nationalhymne
    11.45 Uhr                           Festansprache durch Werner van Gent, freischaffender Fernseh-Korrespondent, Referent, Buchautor und Reiseorganisator
                                              Anschl. fröhliches Beisammensein
                                              Am Abend Höhenfeuer beim Begegnungsplatz.

    Auf dem Schulareal und während der Feier darf kein Feuerwerk abgebrannt werden.

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    Mitteilungsblatt vom 25.07.2025
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    Mitteilungsblatt vom 18.07.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 11.07.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 04.07.2025
    Mitteilung vom