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Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Suter/Charles
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 06.10.2025 – 04.11.2025 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. Gesuchsteller: Suter Alexander und Charles Nicolas, Münzentalstrasse 11c, 5212 Hausen Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Oberdorfstrasse 18 / Parzelle Nr. 253 Umschreibung des Bauvorhabens: Best. Gebäude Nr. 108B (AGV-Nr.): Umbau Scheune in 2 Wohneinheiten Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. c und f BauG Gemeinderat Veltheim - ...
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Kanarienvogel auf dem Schulhausplatz eingefangen
Mitteilung vomAm Donnerstagmorgen, dem 02.10.2025, wurde auf dem Schulhausplatz ein Kanarienvogel eingefangen. Wer diesen vermisst, kann sich bei Herrn Roland Peyer, Hauswart, unter der Telefonnummer 079 623 21 17 melden.
Gemeindekanzlei Veltheim
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Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Fetahi
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 29.09.2025 – 28.10.2025 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. Gesuchsteller: Fetahi Mustaf, Wildeggerstrasse 7, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Fetahi Mustaf und Fetahi Azemine, Wildeggerstrasse 7, 5106 Veltheim Lage des Bau-grundstückes: Wildeggerstrasse 7 / Parzelle Nr. 333 Umschreibung des Bauvorhabens: Best. Wohngebäude Nr. 53B (AGV-Nummerierung) / Ostfassade: neues Hausdach / Vordach für den Balkon / Lukarne / Mauer bis Balkonende / Einfriedung Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. c BauG Gemeinderat Veltheim Dateien - ...
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