Aktuelles

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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Fetahi
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 29.09.2025 – 28.10.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Fetahi Mustaf, Wildeggerstrasse 7, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Fetahi Mustaf und Fetahi Azemine, Wildeggerstrasse 7, 5106 Veltheim
    Lage des Bau-grundstückes:Wildeggerstrasse 7 / Parzelle Nr. 333
    Umschreibung des Bauvorhabens:Best. Wohngebäude Nr. 53B (AGV-Nummerierung) / Ostfassade: neues Hausdach / Vordach für den Balkon / Lukarne / Mauer bis Balkonende / Einfriedung
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. c BauG
    Gemeinderat Veltheim 
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    Mitteilungsblatt vom 26.09.2025
    Mitteilung vom
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Mabi AG
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 22.09.2025 – 21.10.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Mabi AG, Werdstrasse 10, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Werdstrasse 10 / Parzellen Nr. 401 und Nr. 805
    Umschreibung des Bauvorhabens:Neue firmeninterne Erschliessungsstrasse / Parkplätze neu
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 

     

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    Mitteilungsblatt vom 19.09.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 12.09.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 05.09.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 29.08.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 22.08.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 15.08.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 08.08.2025
    Mitteilung vom