Aktuelles

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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Mühlerama Seon AG
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 20.01.2025 – 18.02.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Mühlerama Seon AG, Unterdorfstrasse 50, 5703 Seon
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Schlossweg 1 / Parzelle Nr. 495
    Umschreibung des Bauvorhabens:a) Umbau best. Bauernhaus Nr. 120 (AGV-Nummerierung): 6 Wohnungen
    b) Neubau MFH: 11 Wohnungen
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. b BauG
    Gemeinderat Veltheim 
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    Mitteilungsblatt vom 17.01.2025
    Mitteilung vom
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Lüthi
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 13.01.2025 - 11.02.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Lüthi Christian, Pfalzstrasse 48, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Pfalzstrasse 48 / Parzelle Nr. 297
    Umschreibung des Bauvorhabens:Best. Wohn- und Gewerbegebäude Nr. 12 (AGV-Nummerierung): PV-Solaranlage auf Hallendach (analog der Baubewilligung vom 12.02.2019)
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 
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    Mitteilungsblatt vom 10.01.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 20.12.2024
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 13.12.2024
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 06.12.2024
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 29.11.2024
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 22.11.2024
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 15.11.2024
    Mitteilung vom