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Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Einwohnergemeinden Auenstein und Veltheim sowie REWAS Schenkenbergertal
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 07.07.2025 – 05.08.2025 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. Gesuchsteller: Gemeinden Auenstein und Veltheim sowie REWAS Schenkenbergertal, v.d. Gemeinderat Auenstein, Schürmatt 1, 5105 Auenstein Grundeigentümer: Parzelle Nr. 721: Kobel Jamin, In der Au 1, 5105 Auenstein; Parzelle Nr. 722: Kirchhofer Rolf, Mühlemattweg 33, 5106 Veltheim; Div. Parzellen: Staat Aargau, Aarau Lage des Bau-grundstückes: Auschache / div. Parzellen Umschreibung des Bauvorhabens: Best. Abwasserpumpwerk Nr. 399 (AGV-Nr.): Umbau und Erweiterung best. Abwasserpumpwerk mit neuer Druckleitung unter der Aare zur ARA Langmatt in Wildegg / Neubau Betriebsgebäude Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. c und e BauG Gemeinderat Veltheim Links - ...
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Gemeindeverwaltung Veltheim - Reduzierte Öffnungszeiten während der Schulsommerferien
Mitteilung vomAb Montag, 07. Juli 2025, bis und mit Freitag, 08. August 2025, ist der Schalter der Gemeindeverwaltung jeweils nur am Morgen (07.30 Uhr bis 12.00 Uhr) geöffnet. Für dringende Fälle kann telefonisch (Telefon bedient nur am Morgen / 056 463 66 99) ein Termin ausserhalb der genannten Öffnungszeiten vereinbart werden.
Ab Montag, 11. August 2025, gelten wieder die ordentlichen Schalteröffnungszeiten: vormittags von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr, am Montag bis 18.00 Uhr, am Dienstag- und Freitagnachmittag geschlossen.
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Turnhalle und Mehrzweckhalle bleiben während der Schulsommerferien geschlossen
Mitteilung vomDie Turnhalle, die Mehrzweckhalle und die entsprechenden Garderoben sowie sämtliche Schulgebäude bleiben während der Schulsommerferien vom 07. Juli 2025 bis 10. August 2025 geschlossen.
Roland Peyer, Hauswart, Tel. 079 623 21 17
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