Aktuelles

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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Vishnusingham
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 31.03.2025 – 29.04.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Vishnusingham Shanthakumar und Kagiba, Sonnmatt 3, 5608 Stetten 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Erlihalde 10 / Parzelle Nr. 1081
    Umschreibung des Bauvorhabens:Überbauung Erlihalde / Neubau Wohnhaus Nr. 822 (AGV-Nr.): Projektänderung; Erstellung Eingangsvordach
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Gagliardo/Malkas
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 31.03.2025 – 29.04.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Gagliardo Debora und Malkas Simon, Grabenweg 14a, 5103 Möriken 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Erlihalde 14 / Parzelle Nr. 1080
    Umschreibung des Bauvorhabens:Überbauung Erlihalde / Neubau Wohnhaus Nr. 823 (AGV-Nr.): Projektänderung; Erstellung einer Sitzplatzüberdachung
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Nägele
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 31.03.2025 – 29.04.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Nägele Christian und Corinna, Talstrasse 24, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Erlihalde 18 / Parzelle Nr. 1079
    Umschreibung des Bauvorhabens:Überbauung Erlihalde / Neubau Wohnhaus Nr. 824(AGV-Nr.): Projektänderung; Erstellung einer Sitzplatzüberdachung
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Deragisch/Hersche
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 31.03.2025 – 29.04.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Deragisch Flurina und Hersche Dennis, Wilhalde 4a, 5504 Othmarsingen 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Erlihalde 20 / Parzelle Nr. 1075
    Umschreibung des Bauvorhabens:Überbauung Erlihalde / Neubau Wohnhaus Nr. 831 (AGV-Nr.): Projektänderung; Erstellung Eingangsvordach und Sitzplatzüberdachung
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Byland
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 31.03.2025 – 29.04.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Byland Rahel, Rue Martin Lindekens 44, 1150 Brüssel (Belgien) 
    Grundeigentümer:Byland-Fricker Rosmarie, Mattenrischweg 12, 5106 Veltheim
    Lage des Bau-grundstückes:Talstrasse 22 / Parzelle Nr. 682
    Umschreibung des Bauvorhabens:Best. Wohnhaus Nr. 248 (AGV-Nummerierung): Dachsanierung mit Ausbau Dachgeschoss
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Rütimann
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 31.03.2025 – 29.04.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Rütimann Doris, Mühlemattweg 9, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Mühlemattweg 9 / Parzelle Nr. 1046
    Umschreibung des Bauvorhabens:Best. Wohnhaus Nr. 774 (AGV-Nr.): Gartenumänderung mit Pool und Wärmepumpe für Pool
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Hilpert
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 31.03.2025 – 29.04.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Hilpert Alexander und Melinda, Hübelweg 31, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Hübelweg 31 / Parzelle Nr. 775
    Umschreibung des Bauvorhabens:Best. Wohnhaus Nr. 771 (AGV-Nr.): Neubau Pergola
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Brugger
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 31.03.2025 – 29.04.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Brugger David und Ruflin Brugger Daniela, Pfalzstrasse 25, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Brugger David, Pfalzstrasse 25, 5106 Veltheim
    Lage des Bau-grundstückes:Pfalzstrasse 25 / Parzelle Nr. 72
    Umschreibung des Bauvorhabens:a) Anbau Werkstatt an best. Remise Nr. 730 (AGV-Nr.)  - Richtung Norden
    b) Erweiterung betonierter Vorplatz
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. e BauG
    Gemeinderat Veltheim 
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    Mitteilungsblatt vom 28.03.2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 21.03.2025
    Mitteilung vom