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Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Mühlerama Seon AG
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 20.01.2025 – 18.02.2025 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. Gesuchsteller: Mühlerama Seon AG, Unterdorfstrasse 50, 5703 Seon Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Schlossweg 1 / Parzelle Nr. 495 Umschreibung des Bauvorhabens: a) Umbau best. Bauernhaus Nr. 120 (AGV-Nummerierung): 6 Wohnungen
b) Neubau MFH: 11 WohnungenGesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. b BauG Gemeinderat Veltheim Links - ...
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Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Lüthi
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 13.01.2025 - 11.02.2025 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. Gesuchsteller: Lüthi Christian, Pfalzstrasse 48, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Pfalzstrasse 48 / Parzelle Nr. 297 Umschreibung des Bauvorhabens: Best. Wohn- und Gewerbegebäude Nr. 12 (AGV-Nummerierung): PV-Solaranlage auf Hallendach (analog der Baubewilligung vom 12.02.2019) Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: -- Gemeinderat Veltheim - ...
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