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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Pfingsten 2024
Mitteilung vomDie Gemeindeverwaltung ist ab Freitag, 17. Mai 2024, 12.00 Uhr, geschlossen. Die Büros bleiben bis und mit Montag, 20. Mai 2024 (Pfingstmontag), geschlossen. Ab Dienstag, 21. Mai 2024, 07.30 Uhr, ist die Verwaltung wieder geöffnet. Bei Todesfällen ist das Verwaltungspersonal unter der Telefonnummer 079 950 83 69 erreichbar.
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Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Fussballclub Veltheim
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 13.05.2024 – 11.06.2024 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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Gesuchsteller: Fussballclub Veltheim, Schachen 3, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde, 5106 Veltheim Lage des Bau-grundstückes: Schachen / Parzelle Nr. 101 Umschreibung des
Bauvorhabens:Anpassungen und nachträgliche Baugesuche rund um den bestehenden
FussballplatzGesuche für weitere
Bewilligungen kantonaler
oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. c und e BauG Gemeinderat Veltheim Dateien -
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Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Einwohnergemeinde Veltheim
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 13.05.2024 – 11.06.2024 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Veltheim, v.d. Gemeinderat, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Schulhausstrasse / Parzelle Nr. 337 Umschreibung des
Bauvorhabens:Best. Gebäude Nr. 264 (AGV-Nummerierung) / Mehrzweckhalle und Primar-
schulhaus: Änderung Fluchtwegkonzept, Aussentreppe, innere AusbautenGesuche für weitere
Bewilligungen kantonaler
oder Eidg. Behörden:Gesuch für eine kantonale Brandschutzbewilligung der AGV, Aarau Gemeinderat Veltheim - ...
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Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Brei
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 06.05.2024 – 04.06.2024 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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Gesuchsteller: Brei Marcia und Vincencij, Rosenweg 15, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Rosenweg 15 / Parzelle Nr. 899 Umschreibung des
Bauvorhabens:Best. Wohnhaus Nr. 603 (AGV-Nummerierung):
Teilweise Überdachung Sitzplatz und Seitenwände (Wind- und Regenschutz / Verglasung / nicht allseitig geschlossen)Gesuche für weitere
Bewilligungen kantonaler
oder Eidg. Behörden:-- Gemeinderat Veltheim -
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Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Kohler
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 06.05.2024 – 04.06.2024 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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Gesuchsteller: Kohler Daniel, Hübelweg 2, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Hübelweg 2 / Parzelle Nr. 131 Umschreibung des
Bauvorhabens:Best. MFH Nr. 375 (AGV-Nummerierung):
Seitliche Balkonverglasung, 9. OGGesuche für weitere
Bewilligungen kantonaler
oder Eidg. Behörden:-- Gemeinderat Veltheim - ...
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Gemeinde Veltheim - Stelleninserat Leiter/in Steuern / Pensum 50 - 100 %
Mitteilung vom - ...