Mitteilung vom
| Ort: | Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim |
| Zeit: | Vom 24.11.2025 – 23.12.2025 während den ordentlichen Bürostunden |
| Einwendungen: | Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. |
| Gesuchsteller: | Moroni Immobilien AG, Aeschstrasse 15, 5610 Wohlen |
| Grundeigentümer: | Dito |
| Lage des Bau-grundstückes: | Erlihalde 5 / Parzelle Nr. 245 |
| Umschreibung des Bauvorhabens: | Abbruch best. Gebäude Nr. 213 (AGV-Nr.) / Neubau von 3 Reiheneinfamilienhäusern und Neubau von 1 freistehenden Einfamilienhaus |
| Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: | - |
| Gemeinderat Veltheim |