Öffentliche Auflage eines Baugesuches - KBS, Kirchhofer-Boden-Systeme AG

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
Zeit:Vom 08.07.2024 – 06.08.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Gesuchsteller:KBS, Kirchhofer-Boden-Systeme AG, Industriestrasse 16, 5106 Veltheim 
Grundeigentümer:EstrichExpert AG, Liegenschaften und Baugutachten, Mühlemattweg 33, 5106 Veltheim
Lage des Bau-grundstückes:Industriestrasse 16 / Parzelle Nr. 963
Umschreibung des Bauvorhabens:Best. Siloanlage Nr. 638 (AGV-Nr.): Teilersatz und Erweiterung Siloanlage für Baumaterialien (Zement und Anhydrit)
Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. g BauG
Gemeinderat Veltheim