Mitteilung vom
Ort: | Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim |
Zeit: | Vom 23.12.2024 – 21.01.2025 während den ordentlichen Bürostunden |
Einwendungen: | Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. |
Gesuchsteller: | Fetahi Mustaf, Wildeggerstrasse 7, 5106 Veltheim |
Grundeigentümer: | Fetahi Mustaf und Azemine, Wildeggerstrasse 7, 5106 Veltheim |
Lage des Bau-grundstückes: | Wildeggerstrasse 7 / Parzelle Nr. 333 |
Umschreibung des Bauvorhabens: | Best- Wohnhaus Nr. 53B (AGV-Nr.) / Luft/Wasser-Wärmepumpe aussen aufgestellt |
Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: | -- |
Gemeinderat Veltheim |