Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Einwohnergemeinde

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
Zeit:Vom 16.06.2025 – 15.07.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Gesuchsteller:IMMO Auchli GmbH, Ettenbergstrasse 9, 4658 Däniken SO
Grundeigentümer:Pneu Auchli GmbH, Ettenbergstrasse 9, 4658 Däniken SO
Lage des Bau-grundstückes:Wildeggerstrasse 27 / Parzelle Nr. 1087
Umschreibung des Bauvorhabens:Neubau Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen und Tiefgarage
Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. b BauG
Gemeinderat Veltheim