Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Bachmann

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
Zeit:Vom 02.09.2024 – 01.10.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Gesuchsteller:Bachmann Erwin, Talstrasse 16, 5106 Veltheim 
Grundeigentümer:Dito
Lage des Bau-grundstückes:Talstrasse 14 / Parzelle Nr. 712
Umschreibung des Bauvorhabens:Holzzaun und Holzlager mit Solaranlage (nachträgliches Baugesuch)
Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. c. BauG / Zustimmung liegt vor
Gemeinderat Veltheim