Einwohnergemeinde Veltheim / Tempo 30-Zonen: Publikation der Verkehrsbeschränkung

Mitteilung vom

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19.12.1958 (SVG) und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 05.09.1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

- Verfügende Behörde: Gemeinderat Veltheim

- Gemeinde: 5106 Veltheim

- Name der Strassen / Bereich: Gemäss detaillierten Auflageplänen

  - Aspalter; Unterm Aspalter, Aspalterweg, Hübelweg

  - Imbelerweg; inkl. Rosenweg, Mattenrischweg, Sonnenweg

  - Pfalzstrasse; inkl. Stalden

  - Schulhausstrasse

  - Mühlemattweg / Steinbitzweg / Blumenweg

- Art der Verkehrsbeschränkung

  - Einführung Tempo 30-Zone auf bestehenden Strassen

    - Zonensignalisation: Tempo-30-Zone

    - Markierungen: „Zone 30“, „30“ und Rechtsvortritte

  - Zonensignalisation: Verbot für Motorwagen und Motorräder

Die Unterlagen zur Einführung der Tempo-30-Zone (Konzeptbericht vom 04.11.2024 sowie Situations- und Massnahmenpläne 1:500 vom 26.06.2024, 04.11.2024 und 05.11.2024) können auf der Gemeindeverwaltung Veltheim während der Auflagefrist vom Montag, 25.11.2024 bis Dienstag, 24.12.2024 zu den regulären Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Website der Gemeinde Veltheim unter www.veltheim.ch aufgeschaltet bzw. einsehbar.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Veltheim einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig.