Abteilungen

Hauptaufgaben

  • Anmeldungen / Abmeldungen / Adressänderungen
  • Hauptwohnsitzbescheinigungen / Heimatausweise
  • Anträge für Identitätskarten
  • Gesuche für Erteilung / Verlängerung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen
  • Führen des Stimmregisters
  • Stimmrechtsbescheinigungen, Wahlfähigkeitsausweise
  • Prüfung der Identität der Gesuchsteller/innen für Lernfahrausweisgesuche

Für Ihre An- und Abmeldung oder Adressänderung in unserer Gemeinde steht Ihnen das Portal eUmzugCH zur Verfügung:

Der elektronische Umzug ermöglicht in der Schweiz niedergelassenen Schweizerinnen und Schweizern, sich elektronisch an- oder abzumelden. Das persönliche Vorsprechen am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste ist bei der Verwendung des eUmzugs nicht mehr notwendig. Für ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz hängt die Zulässigkeit der Nutzung von eUmzug von der Ausweisart ab. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug ist nicht möglich, hier ist zwingend das persönliche Vorsprechen notwendig!

 

Name Funktion Kontakt
Andrea Kobel Leiterin Einwohnerdienste und Sozialdienst / Gemeindeschreiber-Stellvertreterin
Manuel Asper Sachbearbeiter
Matteo Pircher Lernender

Hauptaufgaben

  • Kontaktstelle zwischen der Bevölkerung, dem Gemeinderat und der Verwaltung
  • Sekretariat Gemeinderat und Gemeindeversammlung
  • Information der Öffentlichkeit, allgemeine Auskunftserteilung
  • Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
  • Ordentliche Einbürgerung
Name Funktion Kontakt
Andrea Kobel Leiterin Einwohnerdienste und Sozialdienst / Gemeindeschreiber-Stellvertreterin
Martin Haller Gemeindeschreiber und Verwaltungsleiter
Manuel Asper Sachbearbeiter
Matteo Pircher Lernender

Hauptaufgaben

  • Beratung im Todesfall
  • Organisation von Bestattungen

Die Angehörigen von in Veltheim wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, beim Bestattungsamt vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden).

In Absprache mit den Angehörigen wird die Bestattungsart bestimmt (Feuer- oder Erdbestattung). Die Termine für die Beisetzung und Abdankung sind mit dem entsprechenden Pfarramt abzusprechen.  

Name Funktion Kontakt
Andrea Kobel Leiterin Einwohnerdienste und Sozialdienst / Gemeindeschreiber-Stellvertreterin
Martin Haller Gemeindeschreiber und Verwaltungsleiter

Hauptaufgaben

  • Erstellen Voranschlag, Finanzplan und Jahresabschluss
  • Führen des Finanzhaushalts der Gemeinde Veltheim
  • Rechnung der Ortsbürgergemeinde
  • Lohnbuchhaltung
  • Debitorenbuchhaltung mit Mahnwesen
  • Kreditorenbuchhaltung
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Verlustscheinverwaltung
  • Inkasso Kantons- und Gemeindesteuern
  • Liegenschaftsverwaltung (Buchhaltungsteil)
Name Funktion Kontakt
Timo Heimgartner Leiter Finanzen
Manuel Asper Sachbearbeiter
Matteo Pircher Lernender

Die Abteilung Steuern wird für die Gemeinden Auenstein und Veltheim geführt.

Zu den Hauptaufgaben der Abteilung Steuern zählt die Vorbereitung der Steuerveranlagungen und Voreinschätzungen der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern, ausserordentlichen Jahressteuern und Grundstücksgewinnsteuern. Die Abteilung Steuern eröffnet die Veranlagungsverfügungen und die Einspracheentscheide, führt das Protokoll der Steuerkommission und das Steuerregister.

Für Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen, die für den Bezug der Steuern zuständig ist.

Zu den wichtigsten Aufgaben zählen:

  • Steuerregister führen und weitere notwendige Kontrollen
  • Anpassung von provisorischen Steuerrechnungen
  • Veranlagungstätigkeit von natürlichen Personen
  • Veranlagung der separaten Jahressteuern
  • Veranlagung von Grundstückgewinnsteuern
  • Bearbeitung von Rechtsmitteln
Name Funktion Kontakt
Kenan Music Leiter Steuern
Manuel Asper Sachbearbeiter
Anita Graham Sachbearbeiterin Steuern
Sarah Werder Lernende

Hauptaufgaben

  • Sozialberatung
  • Gesetzliche Sozialhilfe (materielle Hilfe)
  • Elternschaftsbeihilfe
  • Alimentenbevorschussung
  • Alimenteninkasso

Grundsatz

Die Schweizerische Bundesverfassung garantiert allen Personen / Familien in der Schweiz bei Notlagen finanzielle Hilfe und Beratung. Zuständig für die Gewährung dieser Hilfe ist die Wohngemeinde.

Der Umfang der finanziellen Unterstützung (Sozialhilfe) richtet sich nach den vom Kanton Aargau vorgegebenen Richtlinien.

Zur Errechnung des individuellen Sozialhilfeanspruchs wird ein Budget erstellt und das sozialhilferechtliche Existenzminimum errechnet.

Bestandteile des sozialhilferechtlichen Existenzminimums sind:

  • Lebensunterhalt (pauschaliert nach Anzahl Personen im gleichen Haushalt)
  • Wohnkosten
  • Medizinische Grundversorgung (Prämien der Krankenversicherung)
  • Individuelle situationsbedingte Leistungen
  • Erwerbsunkosten, Kosten für Fremdbetreuung von Kindern

Bei der Berechnung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt werden Steuern, Schulden, Kredit- oder Darlehensraten oder betreibungsamtliche Lohnpfändungen. Wer mit seinen eigenen Mitteln (Erwerbseinkommen, Versicherungsleistungen, Renten, Unterhaltsbeiträge u.a.m.) das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht erreicht, hat Anspruch auf Sozialhilfe.

Wie gehen sie vor, wenn sie in einer Notlage sind und finanzielle Hilfe brauchen?

Für einen Ersttermin zur Besprechung Ihrer finanziellen und persönlichen Situation wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei. Termine können während den Bürozeiten vereinbart werden.

Name Funktion Kontakt
Andrea Kobel Leiterin Einwohnerdienste und Sozialdienst / Gemeindeschreiber-Stellvertreterin
Martin Haller Gemeindeschreiber und Verwaltungsleiter

Hauptaufgaben

  • Erfassen AHV-pflichtige Personen (Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige)
  • Erfassen Leistungsbezüger (AHV, IV, Ergänzungsleistung, Hilflosenentschädigung)
  • Bearbeiten der Krankenkassen-Prämienverbilligungsgesuche
  • Beratung im Bereich AHV, IV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen
  • Mithilfe beim Ausfüllen von Formularen im Sozialversicherungsbereich