Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Einwohnergemeinde

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
Zeit:Vom 05.05.2025 – 03.06.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Gesuchsteller:Einwohnergemeinde Veltheim, v.d. Gemeinderat, 5106 Veltheim
Grundeigentümer:Dito
Lage des Bau-grundstückes:Schulhausstrasse 2 / Parzelle 337
Umschreibung des Bauvorhabens:Gemeindehaus Veltheim: Sanierung Heizung und Kaminanlage / Ersatz Öl-Kessel auf eine neue Pelletheizung
Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. g BauG
Gemeinderat Veltheim