Leumundszeugnis

Das Leumundszeugnis enthält nur Angaben zu:

  • Hauptwohnsitz
  • Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde

der gesuchstellenden Person.

Der strafrechtliche und betreibungsrechtliche Leumund ist durch die entsprechenden Registerauszüge zu belegen.

Die Gebühr beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1c RMV).

Bitte bestellen Sie das Leumundszeugnis per Mail gemeindekanzlei@veltheim.ch.