Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Zuständig ist die KESB am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll. Zuständig für Veltheim ist:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Brugg (KESB)
Familiengericht Brugg
Untere Hofstatt 4
5200 Brugg
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