Adressauskunft

Die Abteilung Einwohnerdienste erteilt Einzelauskünfte über Adressen. 

Es werden keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen erteilt. 

Adressauskünfte können Sie schriftlich oder per Email gemeindekanzlei@veltheim.ch anfragen. Die Auskunft wird anschliessend per Post zugestellt. Es besteht auch die Möglichkeit, Adressauskünfte persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu erhalten. Ein Interessensnachweis ist immer erforderlich.

Die Gebühr für eine Adressauskunft beträgt CHF 20.- (§ 23 Abs. 1d RMV).